Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt

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Versicherungsrecht

Ihr Fahrzeugkaskoversicherer verweigert die Regulierung der angemeldeten Ansprüche und begründet dies mit dem Hinweis auf ein vermeintlich grob fahrlässiges Verhalten Ihrerseits. Oder Ihr Krafthaftpflichtversicherer wendet sich nach Regulierung des Schadens der Gegenseite mit einer Regressforderung an Sie. Oder der gegnerische Gebäudehaftpflichtversicherer teilt mit, dass die winterliche Räum- und Streupflicht nicht verletzt worden sein soll und lehnt eine Einstandspflicht für den von Ihnen erlittenen Personenschaden bereits dem Grunde nach ab. Wie wehre ich mich gegen dieses Vorbringen des Versicherers?

Von besonderer Schwierigkeit und Anspruch an den Rechtsanwalt in jeder Hinsicht sind schließlich die Verkehrsunfälle mit tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmern. Welche Ersatzansprüche stehen mir als Hinterbliebener zu?

Das Versicherungsrecht ist ein weites Rechtsgebiet, das in den jeweiligen Bereichen auch nur von hierauf spezialisierten Rechtsanwälten bearbeitet werden sollte. Denn nur dann ist auch die Kenntnis- und Erfahrungsgleichheit mit dem Sachbearbeiter des Versicherers gegeben. Hinzu kommt, dass das Versicherungsrecht jüngst neu kodifiziert wurde und auch neue Vertragsmodelle entwickelt wurden, so die sog. Fahrerversicherung.

Aus diesem Grund beschränke ich meine Tätigkeit im Bereich des Versicherungsrechts auf Mandate der Kraftfahrzeugkasko- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie der Haftung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten im Bereich des Verkehrs, die zu Sach- und Personenschäden geführt haben.

 



 

 
 
 
 
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